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Informationen zur Blauzungenkrankheit
Sehr geehrte Mitglieder,
Ihre Tiere können weiterhin ohne Impfung und Repellentbehandlung vermarktet werden, da das gesamte Bundesgebiet als betroffene Zone gekennzeichnet wurde.
Zum Schutz Ihrer Tiere und zum offenhalten ALLER Vermarktungswege empfehlen wir Ihnen die Behandlung mit Repellenten zur Abwehr von Insekten.
Die entsprechende Tierhalter-Erklärung >Download< soll mit den Tierpass/Tierpässen mitgebeben werden.
Für den innergemeinschaftlichen Handel ist nicht absehbar, ob eine Impfung gefordert wird. Eine Repellentbehandlung ist hier auf jeden Fall nötig.
Um Ihrem Viehbestand bestmöglich zu schützen, sollten über eine Impfung nachgedacht werden, jedoch sind bis dato nur „Notzugelassene“ Impfstoffe verfügbar. Informieren Sie sich bei Ihrem Tierarzt sowie unter https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit/index.htm
Ab Sofort Trächtigkeitsuntersuchung direkt am Markttag möglich!
- Ab dem 30. Tag nach der Besamung
- Durchführung durch den TGD per Ultraschall
- Abrechnung über den RZO zu 10 € netto pro Tier
- Anmeldung bis zum Markttag möglich!
Seit Kurzem ist der Rinderzuchtverband auch bei Facebook und Instagram vertreten. Schauen Sie doch gerne dort vorbei:
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